Die von der Anklage zusammengetragenen Informationen bieten nach Angaben des Weltstrafgerichts in Den Haag eine angemessen Grundlage, um mit einer Untersuchung möglicher Verbrechen gegen die Menschheit fortzufahren. Die Entscheidung ist laut Mitteilung bereits Ende Oktober gefallen, wurde aber erst am Donnerstag veröffentlicht.
Demnach wurden Schätzungen zufolge seit April 2015 in Burundi mindestens 1.200 Menschen mutmaßlich getötet, Tausende unrechtmäßig festgenommen und gefoltert und Hunderte sind verschwunden. Staatliche Akteure und Gruppen, die staatliche Maßnahmen durchführten, sollen dafür verantwortlich sein.
In Burundi war 2015 eine Krise ausgebrochen, als sich Präsident Pierre Nkurunziza entgegen den Bestimmungen der Verfassung eine dritte Amtszeit sicherte.
Burundi ist Ende Oktober als erstes Land aus dem Weltstrafgericht ausgetreten. Dennoch könne das Gericht weiterhin mutmaßliche Verbrechen untersuchen, die bis zum Zeitpunkt des Austritts geschehen seien, hieß es am Donnerstag. Burundi ist demnach verpflichtet, mit dem Gericht zu kooperieren. Die Anklage hatte bereits im April 2016 eine vorläufige Untersuchung eingeleitet.
dpa/rkr/km