Intersexuellen Menschen, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen lassen, würden in ihren Grundrechten verletzt, entschieden die Richter. Ein dritter positiver Geschlechtseintrag müsse deshalb zugelassen werden.
Das Verfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber ein Jahr Zeit, um eine Neuregelung schaffen.
Hintergrund ist der Fall einer als Frau geführten Klägerin, die als «inter/divers» in das Geburtenregister eingetragen werden möchte. Laut einer vorgelegten Chromosomenanalyse ist sie weder Frau noch Mann.
dpa/jp