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  • 80 Jahre BRF
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Europäischer Haftbefehl gegen Puigdemont

02.11.201717:1702.11.2017 - 18:04
  • Spanien
Protest zur Unterstützung der abgesetzten katalanischen Regionalregierung in Barcelona (2.11.)
Protest zur Unterstützung der abgesetzten katalanischen Regionalregierung in Barcelona (2.11., Bild: Lluis Gene/AFP)

Die spanische Justiz hat einen europäischen Haftbefehl gegen den abgesetzten katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont erlassen. Die Prozedur betrifft auch vier ehemalige Minister, die sich wie Puigdemont in Belgien aufhalten sollen. Belgien ist rechtlich verpflichtet, einen europäischen Haftbefehl auszuführen.

Die spanische Justiz meint es ernst und macht das auch unmissverständlich deutlich. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Madrid will die Mitglieder der ehemaligen katalanischen Regionalregierung hinter Gittern sehen. Das zuständige Gericht hat schon für acht ehemalige katalanische Regionalminister Untersuchungshaft angeordnet.

Der ehemalige Regionalpräsident Carles Puigdemont und vier seiner Mitstreiter halten sich dagegen nach wie vor in Belgien auf. Gegen sie wurde ein europäischer Haftbefehl ausgestellt. Belgien ist rechtlich verpflichtet, einen solchen Antrag auszuführen.

Formal entscheidet darüber die zuständige Ratskammer bzw. die Anklagekammer als Berufungsinstanz. Auch ein Einspruch vor dem Kassationshof wäre noch möglich. Am Ende droht dann die Auslieferung an Spanien. Die ganze Prozedur ist aber rein juristischer Natur; die Politik kann und darf sich da nicht einmischen.

Zu allererst muss ein europäischer Haftbefehl aber den belgischen Behörden überstellt werden, mit Namen der Föderalen Staatsanwaltschaft. Das entsprechende spanische Gesuch sei dort aber bislang nicht eingegangen, sagte ein Sprecher.

Carles Puigdemont und die übrigen Mitglieder der abgesetzten Regionalregierung müssen sich wegen Rebellion, Auflehnung gegen die Staatsgewalt und Veruntreuung öffentlicher Gelder vor Gericht verantworten. Dafür drohen bis zu 30 Jahre Haft.

Roger Pint

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