Burundi hatte im Oktober 2016 den Austritt nach Artikel 127 des Römischen Statutes eingeleitet. Die Regierung warf dem Gericht vor, einseitig gegen afrikanische Länder vorzugehen.
Burundi ist bisher der einzige Staat, der den Grundlagenvertrag kündigte. Das westafrikanische Gambia und Südafrika hatten 2016 zwar ebenfalls den Austritt angekündigt, diese Entscheidung aber wieder zurückgezogen. Dem Gericht gehören nun noch 123 Staaten an.
Trotz des Austritts wird das Gericht die vorläufigen Ermittlungen zu möglichen Kriegsverbrechen in Burundi fortsetzen. Neben Kriegsverbrechen verfolgt das Gericht auch Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
dlf/dpa/rkr/est