Die Luxemburger Richter geben mit ihrem heutigen Urteil einer Polizeianwärterin aus Griechenland recht, die an der Mindestgröße von 1,70 Meter gescheitert war. Sie klagte dagegen mit dem Argument, die Vorschrift diskriminiere Frauen, weil diese von Natur aus oft kleiner seien als Männer.
Nach Ansicht der Richter ist eine Größenvorgabe unter strengen Voraussetzungen zulässig, diese seien im Polizeidienst aber nicht gegeben. Zwar könnten bestimmte Tätigkeiten besondere körperliche Fähigkeiten erforderlich machen, aber nicht alle.
Beistand für die Bürger oder der Verkehrsdienst seien auch ohne Mindestgröße möglich, so der Europäische Gerichtshof.
dpa/mh - Illustrationsbild: Orestis Panagiotou/EPA