Allerdings wurden die Ermittlungen gegen ihn wegen Ladendiebstahls in Lyon schnell wieder eingestellt. Am Samstag wurde er auf freien Fuß gesetzt. Dies obwohl er nach französischen Medienberichten keine Aufenthaltsberechtigung hatte.
Die örtliche Präfektur sei "nicht in der Lage gewesen", die Ausweisung des Mannes aus Frankreich anzuordnen. Das sagte Anti-Terror-Staatsanwalt François Molins, ohne explizit auf den Aufenthaltsstatus des Mannes einzugehen.
Der mutmaßliche Islamist hatte am Sonntag am Bahnhof Saint-Charles zwei Frauen mit einem Messer umgebracht.
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