Das erst vorige Woche vom Regionalparlament in Barcelona verabschiedete "Abspaltungsgesetz" wurde am Dienstag vorläufig außer Kraft gesetzt. Damit wurde einem Antrag der Zentralregierung von Ministerpräsident Rajoy stattgegeben.
Das "Abspaltungsgesetz" sollte die Übergangsperiode nach einer Unabhängigkeitserklärung in Katalonien regeln. Am vergangenen Donnerstag hatten die Richter in Madrid bereits das "Referendumsgesetz" Kataloniens vorläufig aufgehoben. Dieses Gesetz war als rechtliche Grundlage der für den 1. Oktober ausgerufenen verbindlichen Abstimmung über die Loslösung von Spanien gedacht.
Die katalanische Regierung will das Referendum ungeachtet aller negativen Justizurteile stattfinden lassen.
dpa/mh