Der Anwalt des Satirikers halte ihre Einschätzung, Böhmermanns Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan sei "bewusst verletzend" gewesen, für rechtswidrig, berichtet der erscheinende "Tagesspiegel". Böhmermann wolle die Bundeskanzlerin verklagen, falls sie ihre öffentliche Bewertung nicht zurücknehme. Der Berliner Rechtsanwalt Christian Schertz, der Böhmermann vertritt, wollte sich nicht zu einer laufenden Rechtsangelegenheit äußern.
Böhmermann hatte das Gedicht, das diplomatische Verwicklungen mit der Türkei zur Folge hatte, Ende März 2016 in seiner Satiresendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen. Dem "Tagesspiegel" zufolge wirft Schertz Merkel vor, sie habe mit ihrer Kritik eine "juristische Bewertung des Werkes seines Mandanten vorgenommen, die einer Vorverurteilung gleichkommt". Dieses Verhalten sei rechtswidrig gewesen, weil Merkel für eine solche Einordnung nicht zuständig gewesen sei.
Nach Einschätzung des Anwalts habe sie den Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt. Er fordere binnen einer Woche eine Erklärung, wonach Merkel ihre Einschätzung in der Rückschau als rechtswidrig einstufen solle. Sonst werde er seinem Mandanten zur Klage raten.
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