Anwälte einer US-Kanzlei wollten vom EuGH Rechtsfragen klären lassen und das Verfahren so beschleunigen. Die Kammer sah zwar die Möglichkeit, aber nicht den Anlass, den Fall weiterzuleiten. Viele Fragen würden auch nach einer Auslegung durch den EuGH wieder durch nationale Gerichte überprüft, hieß es zur Begründung.
Die Klage des VW-Kunden, der den Kaufpreis seines Diesel-Modells von etwa 41.000 Euro erstattet haben wollte, wies die Kammer ab. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei der verwendeten Software zwar um eine unzulässige Abschalteinrichtung, die gegen geltendes Rechts verstößt. Aus dem Einbau resultiere jedoch kein Schadensersatzanspruch, da Typgenehmigung und damit die Zulassung des Fahrzeugs weiterhin Bestand habe.
Die Kläger kündigten an, gegen dieses Urteil vorzugehen. Man werde den Instanzenweg ausschöpfen.
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