"Der Cyberspace liegt nicht innerhalb Eurer Hoheitsgebiete. Glaubt nicht, Ihr könntet ihn gestalten, als wäre er ein öffentliches Projekt. Ihr könnt es nicht", schrieben die nicht namentlich genannten Verfasser auf der Seite. Bei dem Text handelt es sich um Auszüge der 1996 von John Perry Barlow veröffentlichten "Unabhängigkeitserklärung des Cyberspace".
Das Bundeskriminalamt beobachte das, sagte eine Sprecherin. In dem Moment, wo die Seite trotz des Verbots weiter betrieben werde, machten sich die Verantwortlichen strafbar. Dabei spiele es keine Rolle, ob dort neue oder alte Inhalte eingestellt würden. Die Betreiber der Seite hätten einen Monat Zeit, um dagegen zu klagen. Nach Ablauf dieser Frist habe das Verbot Bestand.
Das deutsche Bundesinnenministerium hatte die Internetplattform sieben Wochen nach den Krawallen am Rande des G20-Gipfels verboten.
dpa/fs