"Er macht Angaben. Zum Inhalt und wie sie zu bewerten sind, dazu äußern wir uns nicht", heißt es bei der Staatsanwaltschaft.
Weil die US-Justiz ein Auslieferungsersuchen angekündigt hat, hat die Münchner Generalstaatsanwalt darüber hinaus aber bereits angeordnet, dass der Mann zunächst in Gewahrsam bleibt.
dpa/fs