Der Staatsrechtsprofessor Hans Herbert von Arnim nannte es ein "überholtes, nicht zu rechtfertigendes Privileg", dass Bundespräsidenten im Ruhestand weiter hundert Prozent ihrer Bezüge erhalten.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte dazu, in einer Nebentätigkeit Wulffs könne er im Moment keinen Verstoß gegen gesetzliche Regelungen erkennen.
dpa/cd