Die entscheidende Debatte in der Nationalversammlung ist im Oktober geplant. Die Gesetzesvorschläge sehen vor, bestimmte Maßnahmen des Ausnahmezustands in abgeschwächter Form ins normale Recht zu übernehmen.
So könnte der Innenminister zwar keine Hausarreste gegen mutmaßliche Terror-Gefährder verhängen. Den Betroffenen könnte aber vorgeschrieben werden, ihre Gemeinde nicht zu verlassen.
Auch Hausdurchsuchungen außerhalb von Justiz-Ermittlungen wären weiter möglich, allerdings nur nach Genehmigung eines Richters. Kritiker befürchten, die neuen Regeln könnten eine Art "permanenten Ausnahmezustand" schaffen.
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