Hostien, die überhaupt kein Gluten enthalten, seien für die Eucharistie ungültige Materie, hieß es in dem Schreiben. Das Brot müsse ungesäuert sein und aus reinem Weizenmehl bestehen.
Auch für Patienten, die eine Glutenunverträglichkeit haben und bei denen bereits kleinste Mengen Reaktionen des Immunsystems auslösen, wird keine Ausnahme gemacht.
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