Der Bundesanwaltschaft zufolge sollten sich zwei Selbstmordattentäter in die Luft sprengen, dann sollten weitere Terroristen möglichst viele flüchtende Menschen erschießen.
Der mutmaßliche Kopf der Terrorzelle, der Syrer Saleh A., hatte sich in Paris gestellt. Er soll die Pläne im Februar 2016 den Behörden verraten haben. Daraufhin waren seine mutmaßlichen Komplizen einige Monate später in Asylunterkünften in Deutschland festgenommen worden. Der Auftrag für den Anschlag soll Saleh A. bereits 2014 von der Führungsebene der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) erteilt worden sein.
Die Verteidiger von zwei Angeklagten hatten vor dem Prozess Zweifel an den Aussagen des mutmaßlichen Kopfes der Terrorzelle geäußert. Was seinen Mandanten angehe, stimme nicht einmal dessen Name und Nationalität, sagte sein Rechtsanwalt. Sein Mandant sei kein Syrer, sondern Algerier. Und in dem Zeitraum, in dem ihn die Anklage in einem IS-Ausbildungscamp in Syrien vermutet habe, habe er in Algerien seinen Militärdienst geleistet.
Für den Prozess sind bis Dezember bislang 36 Verhandlungstage vorgesehen. Ein vierter Verdächtiger wird gesondert verfolgt. Er sollte laut Ermittlern die Sprengstoffwesten herstellen.
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