Die Richter verpflichten die Hansestadt aber nicht zur uneingeschränkten Duldung. Sie kann den Umfang des Camps beschränken, Auflagen verhängen und die Veranstaltung sogar an einen anderen Ort in der Stadt verlegen.
Das Gericht weist zusätzlich darauf hin, dass Sicherheitsbelange bislang gänzlich außen vor geblieben sind. Entscheidungen dazu blieben den Behörden unbenommen. «Ob und inwieweit sie das Protestcamp unter diesen Gesichtspunkten weiter beschränken oder auch untersagen können, ist nicht Gegenstand dieser Entscheidung.»
Nach den ursprünglichen Plänen sollte das «Antikapitalistische Camp» vom 30. Juni bis 9. Juli stattfinden, mit bis zu 3.000 Zelten und 10.000 Teilnehmern aus aller Welt.
Es ist als Protest gedacht gegen das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) am 7. und 8. Juli in Hamburg.
dpa/sh