In Belgien, Luxemburg und Frankreich, ist Fronleichnam kein gesetzlicher Feiertag. Das rein katholische Fest wird dort am ersten Sonntag nach dem Fronleichnamstag nachgefeiert. Fronleichnam wurde 1264 von Papst Urban IV. zum offiziellen kirchlichen Fest erklärt. Das Bistum Lüttich gilt als die Wiege der ersten Prozessionen zum Fronleichnamstag.
dpa/rkr