Wegen mangelnder Teilnahme an der Umverteilung von Flüchtlingen geht die EU-Kommission gegen Ungarn, Polen und Tschechien vor. Die Behörde habe beschlossen, so genannte Vertragsverletzungsverfahren zu eröffnen, sagte EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos am Dienstag in Straßburg. Diese können nach einem längeren Verfahren in einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und in Geldstrafen münden. Die Entscheidung sei gefallen und werde am Mittwoch im Detail veröffentlicht, sagte Avramopoulos.
Die EU-Staaten hatten im September 2015 gegen den Widerstand der Slowakei, Ungarns, Tschechiens und Rumäniens die Umverteilung von bis zu 120.000 Flüchtlingen aus Italien und Griechenland beschlossen. Dies sollte die beiden Hauptankunftsländer für Bootsflüchtlinge entlasten. "Wir können und wollen die Mitgliedsstaaten an den Außengrenzen nicht allein lassen", versprach Avramopoulos. Er hoffe, dass die drei Regierungen ihre Entscheidungen noch überdenken würden.
Bei der Aufnahme der Flüchtlinge hätten die Staaten keine Wahl, sagte Avramopoulos: "Es ist eine rechtliche Entscheidung, mit rechtlichen Verpflichtungen, auf die man sich gemeinsam geeinigt hat." Ungarn und die Slowakei haben dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg geklagt, ein Urteil wird im Herbst erwartet. Er sei "zuversichtlich", dass Brüssel in dem Fall Recht bekomme, sagte Avramopoulos.
Nachdem die Umverteilung innerhalb Europas lange nur äußerst schleppend vorankam, zeigte sich Avramopoulos nun zufrieden mit dem Tempo, das im laufenden Jahr deutlich angezogen habe. Mittlerweile seien 20.869 Migranten aus Italien und Griechenland von anderen europäischen Staaten aufgenommen worden. Es sei immer noch möglich, bis September alle noch in Frage kommenden Migranten umzuverteilen, so Avramopoulos. Das sind laut EU-Kommission etwa 13.000 Personen, wobei in Italien eine unbekannte Zahl noch nicht registrierter Flüchtlinge hinzukommt.
dpa/rkr/est - Foto: John Thys/AFP