Mehrere UN-Resolutionen verbieten der kommunistischen Führung in Pjöngjang eigentlich Tests mit ballistischen Raketen. Das sind in der Regel Boden-Boden-Raketen, die je nach Bauart auch Atomsprengköpfe ins Ziel befördern können.
Tests von Marschflugkörpern unterliegen dagegen nicht den Sanktionen gegen Nordkorea. Bei einer niedrigen Flughöhe von unter hundert Metern sind sie vom gegnerischen Radar nur schwer zu orten.
dpa/fs