Auf diese Weise dürfen 22 Betroffene feststellen, ob der Reproduktionsmediziner ihr Vater ist. Das Gericht in Rotterdam gab einer entsprechenden Forderung der Kläger statt.
Der Arzt war im April im Alter von 89 Jahren gestorben. Der Erbgut-Abgleich ist daher der einzig mögliche Beweis für den Verdacht, der schon seit Jahren besteht.
dpa/sh