Geklagt hatte eine Mutter, deren Tochter 2012 von einer U-Bahn tödlich verletzt wurde. Die Eltern wollen klären, ob es sich um einen Suizid gehandelt haben könnte und fordern von Facebook Zugang unter anderem zu den Chat-Nachrichten. Doch der US-Konzern verweigert das und beruft sich dabei unter anderem auf den Datenschutz.
dpa/jp - Bild: Karen Bleier (AFP)