Der Europäische Gerichtshof begründete dies am Mittwoch mit dem Schutz der Rechte der Söhne und Töchter als EU-Bürger. Grundlage für die Entscheidung war der Fall einer venezolanischen Mutter, die mit ihrem Kind in den Niederlanden lebt.
Der holländische Vater bezahlte ihren Angaben zufolge weder Unterhalt noch beteiligte er sich an der Erziehung. Weil die Frau keine Aufenthaltsberechtigung besitzt, verwehrte ihr der niederländische Staat Kindergeld und andere Sozialleistungen.
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