Die Zeitschrift «Bunte» hatte im Dezember 2015 berichtet, Schumacher könne zwei Jahre nach seinem schweren Skiunfall in den französischen Alpen wieder gehen. Das wurde von seinen Anwälten dementiert. Die «Bunte» gab nach Angaben eines Gerichtssprechers eine Unterlassungserklärung ab, bestreitet aber, unwahr berichtet zu haben.
Wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte fordert Schumachers Familie eine Entschädigungszahlung von mindestens 100.000 Euro.
dpa/est