Der Bundestag in Berlin beschloss die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie. Sie soll der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität dienen.
Die Fluggesellschaften müssen den Behörden demnach Daten überlassen wie Namen des Fluggastes, Kreditkartennummer, Gepäckstücke oder Mitreisende.
Die Informationen werden bis zu fünf Jahre lang gespeichert und bei Bedarf zwischen den EU-Staaten ausgetauscht.
dpa/cd