Es bestätigte das Verbot von 116 Textpassagen des Bestsellers. Darin ging es um vertrauliche Äußerungen Kohls über andere bekannte Politiker und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte der Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens sowie des Heyne-Verlags hatten schon vorher angekündigt, die Entscheidung anzufechten, falls Kohls Klage stattgegeben werden sollte.
Das Buch wurde 2014 ein Bestseller. Kohl klagte jedoch dagegen und erreichte, dass es in der vorliegenden Form nicht mehr ausgeliefert werden durfte.
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