So sollen verurteilte Extremisten künftig nach ihrer Haftentlassung zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden können, um sie besser unter Kontrolle zu haben.
Bei Flügen von und nach Deutschland werden die Airlines verpflichtet, umfangreiche Datensätze über ihre Passagiere an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten.
dpa/cd