Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass ein Abspielen von urheberrechtlich geschützten Werken über bestimmte Player nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen ist. Dies gilt nach Meinung der Richter zum Beispiel dann, wenn auf dem Player sogenannte Add-ons vorinstalliert sind, die kostenlosen Zugang zu illegalen Streaming-Websites ermöglichen.
Über den Verkauf von solchen Mediaplayern wird nach Auffassung des Gerichts eine "öffentliche Wiedergabe" geschützter Werke vorgenommen, die grundsätzlich dem Rechtsinhaber vorbehalten ist.
Im konkreten Fall hatte ein niederländischer Anbieter einen multimedialen Mediaplayer mit entsprechender Software zum Kauf angeboten.
dlf/dpa/dop