Die Richter gehen dem Antrag des Häftlings statt, die für Donnerstag geplante Vollstreckung der Todesstrafe auszusetzen. Außerdem erließ ein Bezirksrichter eine einstweilige Verfügung gegen den Gebrauch des Mittels Vecuronium, das einen Teil der Giftmischung bei der Hinrichtung per Spritze bildet. Nach Medienberichten sind damit zunächst alle weiteren Exekutionen blockiert.
Ein Pharmahändler hatte geklagt, weil der Bundesstaat beim Kauf des Mittels angegeben habe, es zu medizinischen Zwecken benutzen zu wollen.
Arkansas wollte ursprünglich vom 17. bis zum 27. April acht zum Tode verurteilte Straftäter hinrichten lassen, weil die Haltbarkeit des Mittels Midazolam Ende des Monats abläuft, das ebenfalls Teil des Giftcocktails ist.
dpa/est