Das entschieden die Ermittlungsrichter bereits Ende März und wurde der Deutschen Presse-Agentur jetzt aus Justizkreisen bestätigt. Die Anfrage sei ans Justizministerium weitergeleitet worden, um sie ans Europäische Parlament zu übermitteln. Falls das Parlament die Immunität aufhebt, könnten die Ermittler Le Pen zu den Vorwürfen befragen und möglicherweise ein Verfahren gegen sie einleiten.
Die Justiz prüft schon länger, ob aus Parlamentsmitteln bezahlte Assistenten von Europaabgeordneten des Front National (FN) in Wahrheit für die Partei tätig waren.
Die FN-Chefin und Präsidentschaftskandidatin Le Pen war vor wenigen Wochen von den Ermittlungsrichtern vorgeladen worden. Sie weigerte sich aber, der Vorladung während des laufenden Präsidentschaftswahlkampfs nachzukommen.
dpa/sh - Bild: Geoffroy van der Hasselt/AFP