Zusätzlich stellte das Düsseldorfer Oberlandesgericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haft-Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.
Im Dezember 2012 war ein Sprengsatz an einem Gleis des Bonner Hauptbahnhofs entdeckt worden - er explodierte allerdings nicht.
Drei weitere Angeklagte wurden wegen Beteiligung an einem Mordkomplott zu Haftstrafen zwischen neuneinhalb und zwölf Jahren verurteilt. Sie sollen gemeinsam mit dem Hauptangeklagten geplant haben, einen Politiker der Anti-Islam-Partei "Pro NRW" zu erschießen.
dpa/mh