Das Mitte Dezember mit der Mehrheit der nationalkonservativen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) verabschiedete Gesetz sieht vor, dass kirchliche und staatliche Einrichtungen bei der Vergabe Vorrang vor allen anderen Demonstrationen bekommen. Zwischen verschiedenen Kundgebungen muss zudem ein Mindestabstand von 100 Metern eingehalten werden.
Regelmäßige Kundgebungen, wie die von PiS-Chef Jaroslaw Kaczynski organisierten monatlichen Treffen zum Flugzeugabsturz von Smolensk, können für drei Jahre einen Platz beanspruchen. Bisher hatte bei der Anmeldung das Prinzip gegolten, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Die Opposition befürchtet nun massive Behinderungen ihrer Arbeit. Der Menschenrechtsbeauftragte des Europarats, Nils Muiznieks, hatte die Änderungen als unnötig und unangemessen kritisiert.
Das Verfassungsgericht hatte vor wenigen Tagen entschieden, dass das neue Versammlungsrecht zulässig sei. An der Unabhängigkeit des Gerichts gibt es indes Zweifel. Die EU hat gegen Polen unter anderem wegen des Austauschs von Verfassungsrichtern ein Rechtsstaatlichkeits-Verfahren eingeleitet.
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