Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden und gleichzeitig bestimmte Bedingungen gestellt.
Wenn ein Unternehmen so ein Verbot erlassen will, muss dieses auch für andere religiöse Zeichen gelten. Außerdem reicht der Hinweis, dass sich Firmenkunden am Kopftuch störten, für ein Verbot nicht aus.
Geklagt hatten zwei muslimische Frauen aus Belgien und Frankreich. Sie waren entlassen worden, weil sie bei der Arbeit nicht auf das Kopftuch verzichten wollten.
dpa/belga/jp