Konkret geht es um die Frage, ob Botschaften von EU-Staaten verfolgten Menschen ein Visum erteilen müssen. Wäre das uneingeschränkt der Fall, könnten Syrer etwa in der belgischen Botschaft in Damaskus eine Einreisegenehmigung für Belgien beantragen. Das ist bislang nicht möglich.
In dem EuGH-Verfahren geht es um eine syrisches Familie, die aus Aleppo nach Belgien fliehen will - und im Libanon Visa beantragt hat. Der für Migration zuständige Staatssekretär Theo Francken (N-VA) lehnt dies ab.
dpa/sh