Der 88-Jährige muss wegen Anstiftung zum Hass und zur Diskriminierung 5.000 Euro Strafe zahlen, wie das Berufungsgericht in Aix-en-Provence am Montag entschied. Es bestätigte damit ein Urteil vom vergangenen April, das Le Pen angefochten hatte.
2013 hatte der FN-Gründer bei einer Pressekonferenz in Nizza die Anwesenheit von Roma in der Stadt am Geruch festgemacht. Drei französische Menschenrechtsorganisationen hatten daraufhin gegen ihn geklagt.
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