Abschiebungen nach Afghanistan sind umstritten, weil in Teilen des Landes Regierungstruppen nach wie vor gegen Taliban-Rebellen kämpfen.
Die deutschen Bundesländer sind zwar für die Rückführungen zuständig, können diese aber - wie jetzt Schleswig-Holstein - nicht unbegrenzt aussetzen. Denn die Sicherheitslage in Staaten verbindlich zu bewerten, ist Sache des Bundes und damit des Außenministeriums.
dpa/fs