Das geht aus einem Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums hervor, aus dem die "Süddeutsche Zeitung", der WDR und der NDR zitieren. Bisher ist das Bundesamt auf die Einwilligung der Asylbewerber angewiesen.
Der neue Gesetzesentwurf solle nun die rechtliche Grundlage schaffen, diese Zustimmung zu umgehen. Das Auslesen von Daten der Mobiltelefone ist bislang eigentlich nur bei Verdacht auf Straftaten möglich.
dpa/sh - Illustrationsbild: Foto: Siska Gremmelprez/BELGA