Die Vorermittlungen zur umstrittenen Beschäftigung von Fillons Frau auf Parlamentskosten seien illegal, weil die Behörde nicht zuständig sei. Der Tatbestand der Veruntreuung öffentlicher Mittel, den die Ermittler prüfen, sei nicht auf Abgeordnete anwendbar.
Die Anwälte forderten die Staatsanwaltschaft auf, sich für nicht zuständig zu erklären. Zudem kündigten sie eine Klage wegen Verstößen gegen das Ermittlungsgeheimnis an. Es sickerten ständig Informationen aus den Ermittlungen durch, bei denen es sich stets um Elemente zulasten Fillons handele.
dpa/mh - Foto: Geoffroy van der Hasselt/AFP