Sarkozy wird vorgeworfen, bei seiner erfolglosen Wiederwahl-Kampagne 2012 die gesetzliche Obergrenze für Wahlkampfausgaben um gut 20 Millionen Euro überschritten zu haben. Sarkozys Anwalt kündigte Berufung gegen die Entscheidung an.
Hintergrund ist die "Bygmalion-Affäre" um eine Kommunikationsagentur dieses Namens. Mit fiktiven Rechnungen soll versucht worden sein, die Kosten für Sarkozys Wahlkampf offiziell unter der Obergrenze von 22,5 Millionen Euro zu halten, um eine 50-prozentige Rückerstattung vom Staat kassieren zu können.
Illegale Wahlkampffinanzierung kann in Frankreich mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe und 3.750 Euro Geldstrafe geahndet werden.
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