Das Gesetz ermöglicht es Niederländer, die sich etwa der Terrormiliz IS angeschlossen haben, zu unerwünschten Ausländern zu erklären. Dadurch würde ihre Rückkehr verhindert. Die Maßnahme ist allerdings nur bei einer doppelten Staatsangehörigkeit möglich, da eine Person nicht staatenlos werden darf.
Das neue Anti-Terror-Gesetz ermöglicht auch die Verhängung eines Ausreiseverbotes und einer Meldepflicht für Verdächtige.
dpa/fs