EU-Staaten dürften in solchen Fällen die Ausstellung humanitärer Visa nicht verweigern. So argumentiert Generalanwalt Mengozzi in einer am Dienstag in Luxemburg veröffentlichten Stellungnahme. Ein Urteil fällt erst später. Das Gutachten ist für die Richter nicht bindend, in den meisten Fällen folgen sie ihm aber.
Im konkreten Fall geht es um eine syrische Familie, die im Libanon Visa für Belgien beantragt hat, um dort Asylanträge zu stellen.
dpa/cd