Nach Angaben der General-Staatsanwaltschaft liegt eine Verfassungsbeschwerde vor, über die das Oberste Gericht entscheiden müsse. Die Kanzlei hatte argumentiert, dass die Enthüllungen um die sogenannte "Panama Papers" auf gestohlenen Informationen beruhten und somit illegal gewesen seien.
Ein weltweites Netzwerk von Journalisten hatte einen umfangreichen Datensatz über Briefkastenfirmen ausgewertet, die über Mossack Fonseca liefen. Durch die Enthüllungen gerieten weltweit Politiker, Geschäftsleute und Prominente unter Druck.
dlf/jp - Illustrationsbild: Rodrigo Arangua/AFP