Die Anklageschrift umfasst 17 Punkte, darunter Drogenschmuggel, Geldwäsche und illegaler Waffengebrauch. Wenn Guzmán nur in einem der Punkte für schuldig befunden wird, bedeutet das schon eine lebenslange Haftstrafe für ihn.
Laut einer Absprache zwischen den Behörden in Mexiko und der USA ist die Todesstrafe aber ausgeschlossen. Vor einem New Yorker Richter plädierte Guzmán zunächst auf nicht schuldig.
dpa/sh - Bild: Mexikanisches Innenministerium/AFP