Eine Klage von drei internationalen Gewerkschaftsverbänden sei "aus formellen Gründen" unzulässig. Das hielt das Handelsgericht des Kantons Zürich fest.
Das Gericht sei für "geschäftliche Tätigkeiten" zuständig - was die Gewerkschaften von der FIFA forderten, habe damit aber nichts zu tun. Das Gericht beschäftige sich deshalb gar nicht inhaltlich mit der Frage, ob Arbeiter aus Bangladesch in Katar "Sklavenarbeit" verrichten müssten, wie es in der Klage hieß.
Die Gewerkschaften können gegen den Bescheid Berufung einlegen.
Die FIFA begrüßte die Entscheidung. Sie nehme "die Problematik der Arbeitsbedingungen und der Menschenrechte im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2022 in Katar sehr ernst". Sie halte die Behörden in Katar an, den Arbeitern sichere und menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu garantieren.
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