Die EU verpflichtet sich demnach in keiner Art und Weise, dem Land den Kandidatenstatus zu verleihen. Durch die Zusatzerklärung soll es den Niederlanden ermöglicht werden, das Abkommen zu ratifizieren.
In dem Land hatten am 6. April EU-Kritiker eine Volksabstimmung gegen den Vertrag gewonnen. Die Zusatzerklärung soll nun den Bedenken der niederländischen Kritiker Rechnung tragen. Die Niederlande sind das einzige EU-Land, das den Vertrag noch nicht ratifiziert hat.
Das Abkommen sieht deutlich engere Beziehungen zwischen der Ukraine und der EU vor. Regelungen zum Handel werden bereits seit Anfang des Jahres vorläufig angewendet. Sie umfassen einen fast 100-prozentigen Verzicht beider Seiten auf Zölle. Zudem werden unter anderem die Ansiedelung von Unternehmen erleichtert und der freie Kapitalverkehr garantiert.
dpa/est