Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 40-Jährige durch sein fehlerhaftes Verhalten eindeutig das Unglück am 9. Februar verschuldet habe. Durch sein Spiel auf dem Handy sei er abgelenkt gewesen.
Der Angeklagte hatte bereits zu Prozessbeginn umfänglich gestanden - das wirkte strafmildernd.
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