Die Europäische Kommission rief deshalb heute eine Reihe von Mitgliedsstaaten in der EU dazu auf, die Richtlinie zu langjährig legal in der EU-lebenden Menschen aus Dritt-Staaten rasch in eigenes, nationales Recht zu übernehmen. Das EU-Gesetz sieht für Ausländer nach fünf Jahren im Land ähnliche Rechte, wie für EU-Bürger vor. So etwa bei Sozialhilfe, Elterngeld, Studien- und Ausbildungsförderungen oder etwa dem Anspruch auf eine Sozialwohnung. Stichtag für die Umsetzung der EU-Richtlinie ist der kommende Montag. Erst fünf Länder haben die Richtlinie in nationales Gesetz übernommen. Sollten die anderen Mitgliedsstaaten nicht folgen, droht ihnen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Auch Belgien muss diese Richtlinie noch in nationale Gesetzgebung umsetzen.
EU-Kommission mahnt Rechte von Ausländern an
In vielen EU-Staaten hinken die Rechte von Ausländern hinter europäischen Vorgaben hinterher.