Sein Anwalt sagte, wie lange Mixa bleiben werde, sei seine Entscheidung. Er könne ja nicht Zelten.
In Augsburger Kirchenkreisen wurde Mixas Rückkehr als Akt der Anmaßung empfunden. Er habe kein Hausrecht mehr und brauche eine Erlaubnis. Es sei unklar, ob dies bereits erfolgt sei.
Mixa hatte nach Prügel- und Untreuevorwürfen beim Papst um seine Entlassung gebeten, die offiziell am 8. Mai angenommen wurde.
dpa / sh