Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit.
Der 95-jährige Gröning war im Juli vergangenen Jahres vom Landgericht Lüneburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden, weil er durch seinen Beitrag im Konzentrationslager Auschwitz für den Mord an 300.000 Menschen mitverantwortlich gewesen ist.
Mit der Entscheidung aus Karlsruhe wird erstmals eine Verurteilung wegen Beihilfe zum massenhaften Mord in einem NS-Vernichtungslager höchstrichterlich bestätigt, obwohl Gröning an einzelnen Morden nicht beteiligt war.
Mit dem Urteil wäre der Weg frei, um auch anderen hochbetagten Handlangern des NS-Regimes den Prozess zu machen. Ob Gröning ins Gefängnis muss, hängt von seiner Gesundheit ab.
dpa/ard/dop