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Gutachten im Prozess um Zugunglück von Bad Aibling

28.11.201606:30
Feuerwehrmänner am Unglücksort in Bad Aibling
Zwölf Menschen starben beim Zugunglück von Bad Aibling (Bild vom 10. Februar)

Im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten rückt am vierten Verhandlungstag die verbotene Handynutzung des Angeklagten in den Mittelpunkt.

Vor dem Landgericht Traunstein sagt am Montag ein Mitarbeiter jener Firma aus, deren Spiel der Fahrdienstleiter bis kurz vor dem Zusammenstoß der beiden Züge am 9. Februar genutzt haben soll. Der 40-Jährige hatte zu Prozessbeginn die Nutzung seines Smartphones im Dienst gestanden. Auch hört die Große Strafkammer einen Psychologen zur Frage, inwieweit das Handyspielen die Konzentration des Fahrdienstleiters bei seiner Arbeit im Stellwerk beeinflusste.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, dadurch abgelenkt gewesen zu sein. Der Bahnmitarbeiter hatte laut Anklage Signale falsch gestellt und auch den Notruf falsch bedient, mit dem er das Unglück in letzter Sekunde hätte verhindern können. Der 40-Jährige ist wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Beim Zusammenstoß der Nahverkehrszüge waren zwölf Menschen gestorben. 89 Insassen wurden teils lebensgefährlich verletzt. Das Urteil wird voraussichtlich am 5. Dezember verkündet.

dpa/sh - Archivbild: Sven Hoppe/AFP

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