Diese seien aber nach einer Verordnung der Europäischen Union aus dem Jahr 2006 für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent verboten.
Der Brauereichef zeigte sich enttäuscht über das Urteil. Er ließ offen, ob er die Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof anfechten will.
Aus Sicht der Brauerei ist der Begriff "bekömmlich" eine "reine Qualitätsaussage".
Laut Duden stammt das Wort von dem mittelhochdeutschen Begriff "bekom(en)lich", der passend oder bequem bedeute.
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